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§1 Allgemeines
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Folgende Lieferbedingungen
sind Bestandteil aller Verträge die im Zusammenhang mit Lieferungen
durch NICOmedien Internetservice, Inh. Sven Nickel, Neuehäuserstr.21,
D-06526 Sangerhausen (nachfolgend "NICOmedien" genannt) geschlossen
werden. Zusätzlich gelten die
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Die nachfolgenden Bedingungen
in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für zukünftige Leistungen
auch dann, wenn sie dem Kunden nicht nochmals übersandt wurden
oder auf sie verwiesen wurde.
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Die nachfolgenden Bedingungen
gelten für alle Dienstleistungen und Angebote von NICOmedien. Dazu gehören u.a. die Domains FutureDrive.de, Sonicfirepro.de, RadioDrom.de. Eine ausführliche Liste kann über NICOmedien jederzeit angefordert werden.
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§2 Gewährleistung / Mängelrügen
bei Produkten
NICOmedien gewährleistet im Rahmen der
gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihm gelieferten
Waren Freiheit von Material - und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang,
mit folgender Maßgabe:
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Kunde verpflichtet
sich, alle Lieferungen von NICOmedien beim Empfang auf Mängelfreiheit
und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen.
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Minder- oder Falschlieferungen
sowie offenkundige Mängel sind binnen 7 Tagen nach Empfang
der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen.
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Die Pflicht der
Kaufleute zur unverzüglichen Mängelanzeige nach § 377, 378
HGB bleibt unberührt. Diese gilt für Kaufleute auch im Falle
erkennbarer Falschlieferungen durch NICOmedien, wenn besonders
vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte ( z.B. Speicherbausteine)
Gegenstand der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen Fällen
unverzüglich per Rückholauftrag an NICOmedien
zurückzusenden.
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Transportschäden
sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen. NICOmedien
behält sich das Recht zur Nachbesserung, auch zum wiederholten
Male, und zur Ersatzlieferung vor. Schlägt Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde mindern oder wandeln.
Von dieser Gewährleistung sind vom Kunden oder sonstigen Dritten
durch unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe verursachte Mängel
ausgenommen.
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Im Falle von Reklamationen
ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben.
Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur
Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf der Ware führt
zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistungen.
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§3 Liefer- und Leistungsfrist
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Die für Lieferungen
und Leistungen vereinbarten Fristen beginnen mit Vertragsabschluß.
Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen,
Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten
von NICOmedien eintreten, hat NICOmedien auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Annahme
der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des
Kunden. Lehnt der Kunde die Annahme ab, oder unterlässt er die
Annahme, so befindet sich der Kunde im Verzug. Nach versuchtem
und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch, behält sich NICOmedien vor, bis zu 30% des Auftragswertes als Schadensersatz
zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen
höheren Schaden nachzuweisen.
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Die Fristen gelten als
eingehalten, wenn die Ware das Lager von NICOmedien vor Ablauf
der Fristen verlassen hat. Verzögert sich die Versendung der Ware
aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so gelten die Fristen
als eingehalten, falls NICOmedien vor Ablauf der Fristen versandbereit
war.
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Die Einhaltung der Fristen
setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der dem Kunden
obliegenden Verpflichtungen, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen voraus. Werden die vorgenannten Verpflichtungen
vom Kunden nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt, gilt eine
angemessene Verlängerung der Fristen als vereinbart.
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Hat NICOmedien die
Fristen für Lieferungen und Leistungen schuldhaft nicht eingehalten,
ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls er
NICOmedien schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat
und diese Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Weitergehende Ansprüche
des Kunden sind ausgeschlossen.
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§4 Versendung, Verpackung, Entsorgung
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NICOmedien besorgt
die Versendung der Ware nach bestem Ermessen. Dies gilt Insbesondere
für die Auswahl des Spediteurs, des Frachtführers oder der sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Person und die Wahl der
Versandart.
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Versandvorschriften
des Kunden sind für NICOmedien nur verbindlich, wenn sie von NICOmedien schriftlich bestätigt wurden.
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Teillieferungen sind
zulässig.
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Falls nichts anderes
gesondert vereinbart, trägt der Kunde die Kosten der Versendung.
NICOmedien trägt die Kosten für die übliche Verpackung (Kiste
oder Karton), außer im Falle von Kleinlieferungen (einzelne Ersatzteile
etc.). Verpackungen und Kartons werden durch NICOmedien zum Zweck der Müllreduzierung mehrmalig verwendet. Wünscht der Kunde eine Änderung der üblichen Verpackung,
so trägt er die insoweit entstehenden Mehrkosten.
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NICOmedien ist dem "Grünen Punkt" (Duales System Deutschland GmbH, Registrierungsnummer: 5557680) zur Entsorgung von Versandverpackungen angeschlossen.
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§5 Eigentumsvorbehalt
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NICOmedien behält
sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von NICOmedien gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich
der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder
später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch
dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Kunden in eine
laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und
anerkannt ist. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßem Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er
NICOmedien hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die
aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen.
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Wird Vorbehaltsware
unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen,
die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so
tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderungen in voller Höhe an NICOmedien ab. Wird Vorbehaltsware
vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht
dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon
jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in
Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und
Rang vor dem Rest ab. NICOmedien nimmt die Abtretung an. Zur
Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung
ermächtigt. Die Befugnis von NICOmedien, die Forderungen selbst
einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich
NICOmedien, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde
seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
NICOmedien kann verlangen, daß der Kunde ihm die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern die Abtretung mitteilt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung
der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für NICOmedien vor, ohne
daß NICOmedien daraus Verpflichtungen entstehen.
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Bei Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht
NICOmedien gehörender Waren, steht NICOmedien der dabei entstehende
Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt
der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung zu. Erwirbt der Kunde
das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner
darüber einig, daß der Kunde NICOmedien im Verhältnis des Wertes
der verarbeiteten, verbunden, vermischten Vorbehaltsware Miteigentum
an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für NICOmedien
verwahrt.
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Wird im Zusammenhang
mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige
Haftung von NICOmedien begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt
sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen,
nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener.
Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen
um mehr als 20% überschreitet, ist NICOmedien auf Verlangen
des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.
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§6 Herstellergarantie
NICOmedien ist gegenüber
Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie
nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung
an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware
in solchen Fällen aus Kulanz haftet NICOmedien gegenüber Kunden
nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. NICOmedien kann eine
solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von
Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass NICOmedien gegenüber
dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar
oder mittelbar haftet.
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§7 Ausfuhrbestimmungen
Der Kunde wird für den
Fall des (Re-) Exports der Produkte die entsprechenden deutschen
und die des (Re-)Exportlandes Bestimmungen beachten und seine
Kunden darauf hinweisen, daß im Falle des (Re-) Exports deutsche
und die des (Re-)Exportlandes Ausfuhr- bzw. Einfuhrbestimmungen
gelten.
§8 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf
den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Beförderer
übergibt. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich
wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
oder der Bereitstellung innerhalb der Räume des Verkäufers auf
den Käufer über. Sofern dem Verkäufer Schadensersatzansprüche
gegen die Beförderungsperson zustehen, werden diese an den Käufer
abgetreten. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers über.
§9 Schlussbestimmungen/Salvatorische
Klausel
Sollte eine Bestimmung
in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine
angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen
Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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