Lieferbedingungen


§1 Allgemeines

  1. Folgende Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Verträge die im Zusammenhang mit Lieferungen durch NICOmedien Internetservice, Inh. Sven Nickel, Neuehäuserstr.21, D-06526 Sangerhausen (nachfolgend "NICOmedien" genannt) geschlossen werden. Zusätzlich gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  2. Die nachfolgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für zukünftige Leistungen auch dann, wenn sie dem Kunden nicht nochmals übersandt wurden oder auf sie verwiesen wurde.

  3. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Angebote von NICOmedien. Dazu gehören u.a. die Domains FutureDrive.de, Sonicfirepro.de, RadioDrom.de. Eine ausführliche Liste kann über NICOmedien jederzeit angefordert werden.
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§2 Gewährleistung / Mängelrügen bei Produkten
NICOmedien gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihm gelieferten Waren Freiheit von Material - und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe:

  1. Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen von NICOmedien beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen.

  2. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 7 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen.

  3. Die Pflicht der Kaufleute zur unverzüglichen Mängelanzeige nach § 377, 378 HGB bleibt unberührt. Diese gilt für Kaufleute auch im Falle erkennbarer Falschlieferungen durch NICOmedien, wenn besonders vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte ( z.B. Speicherbausteine) Gegenstand der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen Fällen unverzüglich per Rückholauftrag an NICOmedien zurückzusenden.

  4. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen. NICOmedien behält sich das Recht zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male, und zur Ersatzlieferung vor. Schlägt Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde mindern oder wandeln. Von dieser Gewährleistung sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe verursachte Mängel ausgenommen.

  5. Im Falle von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf der Ware führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistungen.
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§3 Liefer- und Leistungsfrist

  1. Die für Lieferungen und Leistungen vereinbarten Fristen beginnen mit Vertragsabschluß. Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten von NICOmedien eintreten, hat NICOmedien auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt der Kunde die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Kunde im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch, behält sich NICOmedien vor, bis zu 30% des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen.

  2. Die Fristen gelten als eingehalten, wenn die Ware das Lager von NICOmedien vor Ablauf der Fristen verlassen hat. Verzögert sich die Versendung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so gelten die Fristen als eingehalten, falls NICOmedien vor Ablauf der Fristen versandbereit war.

  3. Die Einhaltung der Fristen setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der dem Kunden obliegenden Verpflichtungen, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Werden die vorgenannten Verpflichtungen vom Kunden nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt, gilt eine angemessene Verlängerung der Fristen als vereinbart.

  4. Hat NICOmedien die Fristen für Lieferungen und Leistungen schuldhaft nicht eingehalten, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls er NICOmedien schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
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§4 Versendung, Verpackung, Entsorgung

  1. NICOmedien besorgt die Versendung der Ware nach bestem Ermessen. Dies gilt Insbesondere für die Auswahl des Spediteurs, des Frachtführers oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person und die Wahl der Versandart.

  2. Versandvorschriften des Kunden sind für NICOmedien nur verbindlich, wenn sie von NICOmedien schriftlich bestätigt wurden.

  3. Teillieferungen sind zulässig.

  4. Falls nichts anderes gesondert vereinbart, trägt der Kunde die Kosten der Versendung. NICOmedien trägt die Kosten für die übliche Verpackung (Kiste oder Karton), außer im Falle von Kleinlieferungen (einzelne Ersatzteile etc.). Verpackungen und Kartons werden durch NICOmedien zum Zweck der Müllreduzierung mehrmalig verwendet. Wünscht der Kunde eine Änderung der üblichen Verpackung, so trägt er die insoweit entstehenden Mehrkosten.

  5. NICOmedien ist dem "Grünen Punkt" (Duales System Deutschland GmbH, Registrierungsnummer: 5557680) zur Entsorgung von Versandverpackungen angeschlossen.
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§5 Eigentumsvorbehalt

  1. NICOmedien behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von NICOmedien gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßem Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er NICOmedien hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen.

  2. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an NICOmedien ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. NICOmedien nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von NICOmedien, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich NICOmedien, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. NICOmedien kann verlangen, daß der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für NICOmedien vor, ohne daß NICOmedien daraus Verpflichtungen entstehen.

  3. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht NICOmedien gehörender Waren, steht NICOmedien der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, daß der Kunde NICOmedien im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, verbunden, vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für NICOmedien verwahrt.

  4. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung von NICOmedien begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen, nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% überschreitet, ist NICOmedien auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.
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§6 Herstellergarantie

NICOmedien ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet NICOmedien gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. NICOmedien kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass NICOmedien gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.
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§7 Ausfuhrbestimmungen

Der Kunde wird für den Fall des (Re-) Exports der Produkte die entsprechenden deutschen und die des (Re-)Exportlandes Bestimmungen beachten und seine Kunden darauf hinweisen, daß im Falle des (Re-) Exports deutsche und die des (Re-)Exportlandes Ausfuhr- bzw. Einfuhrbestimmungen gelten.

§8 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Beförderer übergibt. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft oder der Bereitstellung innerhalb der Räume des Verkäufers auf den Käufer über. Sofern dem Verkäufer Schadensersatzansprüche gegen die Beförderungsperson zustehen, werden diese an den Käufer abgetreten. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers über.

§9 Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

 

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