§1 Allgemeines
§2 Angebote / Vertrag / Kündigung
§3 Gewährleistung / Mängelrügen bei Produkten
NICOmedien gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihm gelieferten Waren Freiheit von Material - und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe:
§4 Preise / Zahlungsbedingungen
§5 Eigentumsvorbehalt
§6 Haftung
§7 Höhere Gewalt
§8 Anwendbares Recht
§9 Datenschutz
§10 Rücknahme
NICOmedien gewährt dem Endkunden das Recht auf Rückgabe/Rücknahme gemäß der gesetzlich geltenden Bestimmungen und Fristen. Der Verbraucher/Endkunde kann Waren von NICOmedien unter diesen Bestimmungen und innerhalb der Frist von 14 Tagen zurücksenden. Bei einem Warenwert unter 40 Euro sind Rücksendungen freizumachen. Alle Verpackungen können über das Duale System (Grüner Punkt) entsorgt werden (siehe Lieferbedingungen §4-1).
§11 Herstellergarantie
NICOmedien ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet NICOmedien gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. NICOmedien kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass NICOmedien gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.
§12 Ausfuhrbestimmungen
Der Kunde wird für den Fall des (Re-) Exports der Produkte die entsprechenden deutschen und die des (Re-)Exportlandes Bestimmungen beachten und seine Kunden darauf hinweisen, daß im Falle des (Re-) Exports deutsche und die des (Re-)Exportlandes Ausfuhr- bzw. Einfuhrbestimmungen gelten.
§13 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Beförderer übergibt. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft oder der Bereitstellung innerhalb der Räume des Verkäufers auf den Käufer über. Sofern dem Verkäufer Schadensersatzansprüche gegen die Beförderungsperson zustehen, werden diese an den Käufer abgetreten. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers über.
§14 Schlußbestimmungen/Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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